Sachkundelehrgang Entblutungsschnitt bei Schafen und Rindern – Verpflichtend für Kurban Bayram! - ABGESAGT! -

Schafe auf der Weide

Die Landwirtschaftskammer bietet in Haus Riswick gemeinsam mit dem bsi-Schwarzenbek und dem Veterinäramt vom Kreis Kleve einen Sachkundelehrgang „Entblutungsschnitt“ beim Schaf und Rind an.

Inhalte

Laut Verordnung (EG) Nr. 1099/2009 „über den Schutz der Tiere zum Zeitpunkt der Schlachtung und Tötung“ muss jede Person, die Schlachtungen durchführt, einen Sachkundenachweis besitzen. Dies gilt auch für denjenigen, der den Entblutungsschnitt durchführt (z.B. während des Kurban Bayram). Im Kurs wird die Sachkunde vermittelt und geprüft.

Bei bestandener theoretischer Prüfung wird eine Bescheinigung zur Vorlage beim Veterinäramt erteilt. Das nach Wohnort zuständige Veterinäramt stellt dann die Sachkundebescheinigung aus. Die Prüfung der praktischen Fähigkeiten sollten die Teilnehmer selbst mit ihrem zuständigen Veterinäramt absprechen.


Wichtig: Teilnehmer, die Schwierigkeiten beim Verständnis der deutschen Sprache haben, müssen einen Dolmetscher mitbringen, da neben der schriftlichen Prüfung (zweisprachig deutsch-türkisch) auch eine mündliche Prüfung erforderlich ist!


Der Kurs berechtigt nur zum Durchführen des Entblutungsschnittes bei Schafen und Rindern. Wer die komplette Schlachtung durchführen möchte, benötigt auch weiterhin einen Schlachtsachkundekurs!

Teilnehmerzahl

Maximale Teilnehmerzahl: 40

Wann & Wo

26. August 2015

Beginn: 08.30 Uhr Ende: ca. 17.00 Uhr

PfeilVersuchs- und Bildungszentrum Landwirtschaft Haus Riswick

Referenten

  • Dr. von Wenzlawowicz, Tierarzt

Teilnehmerbeitrag

  • 96,- € Landwirte und landwirtschaftliche Angestellte aus Nordrhein-Westfalen
  • 125,- € sonstige Teilnehmer

Hinzu kommt die Prüfungsgebühr für die Sachkundeprüfung von ca. 35,- €
(Die Höhe der Prüfungsgebühr kann bei geringerer Teilnehmerzahl höher ausfallen).


In der Teilnehmergebühr sind Seminarunterlagen, Tagesverpflegung und Getränke enthalten. Übernachtung, Frühstück und Abendessen sind ggf. gesondert zu bezahlen. Die Lehrgangsgebühr und bei Bedarf darüber hinaus anfallende Kosten müssen vor Beginn der Veranstaltung vor Ort bar bezahlt werden..

Die Anmeldung wird schriftlich bestätigt.
Wenn Sie eine Anmeldung stornieren wollen, teilen Sie dies bitte schriftlich mit. Eine kostenfreie Stornierung ist nur bis zum Anmeldeschluss (normalerweise 7 Tage vor Veranstaltungsbeginn) möglich. Bei Stornierung nach Anmeldeschluss bzw. weniger als 7 Tage vor Veranstaltungsbeginn werden 100 % der Veranstaltungskosten in Rechnung gestellt.

Kurs-Nummer

LZR-L49065

Ansprechpartner

Anmeldung

Anmeldeschluss: Dienstag, 18. August 2015

Informationen zur Anmeldung und zur StornierungPDF-Datei