Sachkundelehrgang Betäuben und Töten von Schafen und Ziegen
Inhalte
- Gesetzliche Grundlagen zum Betäuben, Töten und Schlachten von Schafen und Ziegen
- theoretische Kenntnisse in den Bereichen:
- Anatomie
- Physiologie
- Tierschutz
- Betäubungsverfahren (Physik, Eignung)
- Betäuben und Schlachten bei Schaf und Ziege
- Praktische Übungen zum
- Ruhigstellen
- Betäuben und Töten an Schaflämmern
- Gerätewartung
- Sachkundeprüfung
Der Lehrgang besteht aus einer schriftlichen, mündlichen sowie praktischen Prüfung. Die Teilnehmer, die diese Prüfung bestanden haben, erhalten eine Sachkundebescheinigung über den Erwerb der erforderlichen fachlichen Kenntnisse und Fähigkeiten gemäß §4 der Tierschutz-Schlachtverordnung.
Kurs- und Prüfungssprache ist Deutsch. Für die erfolgreiche Teilnahme ist flüssiges Deutsch Pflicht. Schriftliche Prüfungen in anderer Sprache sind nur nach Absprache möglich. Die Lehrgangsunterlagen werden den Teilnehmern vorher ausgehändigt.
Zielgruppe
- Schafhalter
- Ziegenhalter
- Inhaber und Mitarbeiter von Schlachtstätten für Kleinwiederkäuer
Methodik
fachliche Erläuterungen mit klaren Empfehlungen, Vermittlung von Fachwissen und Fertigkeiten, teilnehmerorientierte Fallbeispiele, Diskussionen, praktische Demonstrationen und Übungen
Teilnehmerzahl
15 bis maximal 25 Teilnehmer
Besonderheiten
Zum Lehrgang ist saubere Arbeitskleidung mitzubringen (Overall, Gummistiefel, Kopfbedeckung).
Wann & Wo
14. Juni 2016
Beginn: 08.30 Uhr Ende: ca. 17.00 Uhr
Versuchs- und Bildungszentrum Landwirtschaft Haus Riswick
Referenten
- Die Referrenten werden hier in Kürze veröffentlicht
Teilnehmerbeitrag
- 246,- € Landwirte und landwirtschaftliche Angestellte aus Nordrhein-Westfalen
- 275,- € sonstige Teilnehmer
Hinzu kommt die Prüfungsgebühr für die Sachkundeprüfung von 160,- €.
In der Teilnehmergebühr sind Seminarunterlagen, Kosten für das zur Verfügung gestellte Lamm, Tagesverpflegung und Getränke enthalten.
Das geschlachtete Lamm können die Teilnehmer mit nach Hause nehmen.
Übernachtung, Frühstück und Abendessen sind ggf. gesondert zu bezahlen. Über die Seminargebühr und bei Bedarf darüber hinaus anfallende Kosten erhalten Sie nach Abschluss der Veranstaltung eine Rechnung.
Die Anmeldung wird schriftlich bestätigt.
Wenn Sie eine Anmeldung stornieren wollen, teilen Sie dies bitte schriftlich mit. Eine kostenfreie
Stornierung ist nur bis zum Anmeldeschluss (normalerweise 7 Tage vor Veranstaltungsbeginn)
möglich. Bei Stornierung nach Anmeldeschluss bzw. weniger als 7 Tage vor Veranstaltungsbeginn
werden 100 % der Veranstaltungskosten in Rechnung gestellt.
Kurs-Nummer
LZR-L49036
Ansprechpartner
- Fachfragen: Burau, Christina, Telefon: 02821 / 996-131
- Organisationsfragen: Fallier, Hildegard, Telefon: 02821 / 996-181
Anmeldung
Anmeldeschluss: Dienstag, 07. Juni 2016